Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Berechne die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) nach dem Aktiv-Passiv-Verfahren (BGH-konform). Beispiel: Bei 200.000 € Restschuld, 3,5 % Vertragszins, 900 € Monatsrate, 36 Monaten Restbindung und 1,5 % Wiederanlagezins beträgt die VFE rund 10.800 €.

Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung. Die tatsächliche Vorfälligkeitsentschädigung ist mit der kreditgebenden Bank abzuklären und kann von diesem Richtwert abweichen.

Beispielrechnung

Ein Annuitätendarlehen über ursprünglich 300.000 € hat eine Restschuld von 200.000 €. Der vereinbarte Sollzins beträgt 3,5 % p.a., die monatliche Rate 900 €. Bis zum Ende der Zinsbindung verbleiben 36 Monate. Der laufzeitkongruente Wiederanlagezins liegt aktuell bei 1,5 %. Der Zinsverschlechterungsschaden der Bank beträgt pro Monat grob 200.000 € × (3,5 % − 1,5 %)/12 = ca. 333 €. Abgezinst und summiert über 36 Monate (mit Tilgungsabzug) ergibt sich die VFE. Ersparte Risiko- und Verwaltungskosten mindern den Betrag zusätzlich.

So wird die VFE berechnet

  1. 1. Restschuld und Vertragszins ermitteln

    Ausgangspunkt ist die aktuelle Restschuld (Darlehensvaluta am geplanten Ablösetermin) und der im Darlehensvertrag vereinbarte Sollzins. Beide Größen stehen im Darlehensvertrag oder im letzten Kontoauszug der Bank.

  2. 2. Verbleibende Zinsbindung bestimmen

    Wie viele Monate läuft die Zinsbindung noch? Das Ende der Zinsbindungsfrist steht im Darlehensvertrag. Liegt die geplante Ablösung vor diesem Termin, entsteht dem Kreditgeber ein Schaden.

  3. 3. Laufzeitkongruenten Wiederanlagezins recherchieren

    Der Kreditgeber legt die vorzeitig zurückgezahlte Valuta zum aktuellen Marktzins an. Als Referenz gilt in der Regel die Rendite von Bundesanleihen mit vergleichbarer Restlaufzeit (Pfandbriefkurve). Diesen Satz gibt die Bank auf Anfrage bekannt.

  4. 4. VFE berechnen (Aktiv-Passiv-Methode)

    Für jeden Restmonat wird der Zinsverschlechterungsschaden (Vertragszins minus Wiederanlagezins auf die jeweilige Restschuld) auf den Ablösezeitpunkt abgezinst und summiert. Ersparte Risiko- und Verwaltungskosten mindern den Schaden (BGH-Pflicht). Ist der Wiederanlagezins größer oder gleich dem Vertragszins, entsteht kein Schaden und die VFE beträgt 0 €.

Häufige Fragen

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist der Ausgleichsbetrag, den ein Kreditnehmer an die Bank zahlen muss, wenn er ein Annuitätendarlehen vor dem Ende der Zinsbindungsfrist zurückzahlt. Sie soll den Zinsverlust der Bank kompensieren, die die zurückgezahlte Valuta nur zum günstigeren Marktzins wiederanlegen kann.

Wie wird die VFE berechnet?

Banken verwenden das Aktiv-Passiv-Verfahren (BGH-konform): Für jeden Restmonat wird der Zinsverschlechterungsschaden (Restschuld × (Vertragszins − Wiederanlagezins) / 12) auf den Ablösezeitpunkt abgezinst. Die ersparten Risiko- und Verwaltungskosten sind zwingend mindernd abzuziehen (BGH-Pflicht). Die Summe ergibt die VFE.

Kann ich die VFE verhandeln?

Die Berechnungsmethode ist durch den BGH vorgegeben; die Bank hat keinen Ermessensspielraum. Sie können jedoch eine Nachschusspflicht ablehnen und die Abrechnung der Bank rechnerisch nachvollziehen. Im Streitfall hilft ein Bankenombudsmann oder ein auf Darlehensrecht spezialisierter Anwalt.

Gilt eine VFE auch bei Verkauf der Immobilie?

Ja. Auch bei einem Immobilienverkauf mit vorzeitiger Darlehensrückführung fällt in der Regel eine VFE an, sofern die Zinsbindung noch läuft. Sie vermindert den Netto-Verkaufserlös direkt und sollte bereits in der Verkaufsplanung berücksichtigt werden.

Wann beträgt die VFE 0 Euro?

Wenn der aktuelle Wiederanlagezins auf oder über dem Vertragszins liegt, entsteht der Bank kein Zinsverschlechterungsschaden. Die VFE beträgt dann 0 €. Das war in Niedrigzinsphasen häufig der Fall; in Hochzinsphasen ist dagegen eine erhebliche VFE möglich.

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